Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer gemäß § 22SGB VII einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte zu benennen. Zur Vermeidung von Interessenskonflikten sollten keine leitenden Angestellten, Vorgesetzte oder Meister als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Die Stellung des Sicherheitsbeauftragten ist ein Ehrenamt und wird neben der Haupttätigkeit ausgeführt.

Die Sicherheitsbeauftragen unterstützen den Unternehmer bei seinen Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen, insbesondere mit Blick auf Vorhandensein und Einsatz von Schutzeinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung. Darüber hinaus wirken sie bei Unterweisungen mit und regen die Mitarbeiter zu einem sicheren und gesundheitsgerechten Verhalten an.

Wir bieten im Herbst wieder ein standortübergreifendes Grundseminar nach SGB VII" an. Das 1,5-tägige Seminar findet online über Microsoft Teams statt.


ZIELGRUPPE
Alle Mitarbeitende, die in ihrem Standort zum Sicherheitsbeauftragten schon bestellt sind oder es werden.
Es empfiehlt es sich, dass Sicherheitsbeauftragte alle drei bis fünf Jahre die Fortbildung absolvieren, um auf dem neuesten Stand hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu bleiben.


SEMINARINHALTE
➢ Rechtliche Grundlagen
➢ Grundlagen der Arbeitssicherheit
➢ Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen
➢ Betriebsanweisung
➢ Aufgaben und Rechte des Sicherheitsbeauftragten
➢ Meldung und Beseitigung von Gefahrenstellen
➢ Beteiligung und Motivation von Kollegen
➢ Unterweisungen


ORT UND SEMINARZEITEN

Das 1,5-tägige Seminar findet online über Microsoft Teams statt.

ACHTUNG: Bei einer Teilnehmerzahl bis nur 10 Personen, entfällt der zweite Schulungstag. Info hierzu folgt nach Anmeldeschluss.


Mittwoch, 16. Oktober 2024 von 09:00 - 17:00 Uhr - Donnerstag, 17. Oktober 2024 von 09:00 - 13:00 Uhr


Einwahllink folgt nach Anmeldeschluss.


ANMELDESCHLUSS bis zum 27. September 2024

Mindestteilnehmerzahl: 8  |  Maximale Teilnehmerzahl: 15

AniCura Deutschland GmbH behält sich vor, den Kurs direkt nach Ablauf der Anmeldefrist abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
 

KOSTEN & STORNIERUNG
Kosten: Die Kursgebühr inkl. Kursmaterialien wird für AniCura-Mitarbeitende bei erfolgter Teilnahme von AniCura Deutschland GmbH übernommen.

Stornierung: Wenn du doch nicht teilnehmen kannst, bitten wir um Stornierung.
Bei Stornierung behält AniCura Deutschland sich vor, dir eine Gebühr in Rechnung zu stellen:
- bis 3 Wochen vor dem Kurs: 0€
- ab 3 Wochen vor dem Kurs: 70€ (50% der Kursgebühr).
- ab 2 Wochen vor dem Kurs sowie bei No-Shows: 140€ (100% der Kursgebühr).

About this course

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